die Deaktivierung des Beifahrerairbacks ist im Kuga Modelljahr 2016 nicht möglich. Laut meinem FFH wurde diese Möglichkeit ab Modelljahr 2016 gestrichen. Nun stehe in der Funktion als Opa vor dem Problem, die Babyschale nicht auf den Vordersitz transportieren zu dürfen. Nach meiner Kenntnis ist dies nur bei ausgeschalteten Beifahrerairback zulässig. Oder ist meine Kenntnis hierzu falsch?
Falls die Babyschale vorne nur bei ausgeschalteten Airbag zulässig ist, frage ich mich was sich Ford dabei gedacht hat. Damit dürften die Interessenten mit Babys und Kleinkindern mit einer Kaufentscheidung pro Kuga nur verunsichert werden. Oder will man dem FFH ein Zusatzgeschäft für eine nachträgliche Umrüstung verschaffen (wenn dies technisch möglich ist)?
Wie dem auch sei, möchte in diesem Forum eure Meinung zu diesem Thema erfahren. Gibt es kostengünstige Möglichkeiten im Bedarfsfall den Beifahrerairback, ggf. auch in Eigenregie, zu deaktivieren? Hat jemand einen Lösungsvorschlag?
Oder ist meine Idee den kleinen "Wonneproppen" vorne zu transportieren sicherheitstechnisch bedenklich, weil Kinder grundsätzlich nur auf die hintere Sitzback gehören und zudem im Fall eines Unfalls dort besser geschützt sind ?
Hallo Wolfgang, für dein Problem gibt es eine TSI (Technische Service Information) Nr.15-1107 "Einbau eines Deaktivierungsschalters - Beifahrerairbag (PAD)". Diese TSI hat jeder FFH und kann danach auf Kundenwunsch einen Deaktivierungsschalter installieren.